Novellierte Amateurfunkverordnung (AfuV) in Kraft getreten
Eine novellierte Amateurfunkverordnung ist am 24. Juni 2024 in Deutschland in Kraft getreten. Mit der überarbeiteten Verordnung gesteht der Gesetzgeber dem Amateurfunkdienst neue, zeitgemäße Möglichkeiten zu. Die AFuV regelt erstmals den Remotebetrieb für Funkamateure der Klasse A. Weiterhin gibt es mit der Einführung der neuen Einsteigerklasse N wieder drei Amateurfunkklassen. Die Prüfungsmodalitäten sind neu gestaltet und bauen nun aufeinander auf. Die erste Prüfung findet in Kürze auf der HAM RADIO in Friedrichshafen statt.
Der Ausbildungsbetrieb wird durch die neue Verordnung vereinfacht, so genügt ein /T am eigenen Rufzeichen zur Kenntlichmachung des Ausbildungsbetriebs. Und auch Funkamateure der Klasse E können sich über erweiterte Befugnisse freuen, u. a. ist nun der Zugang zu den GHz-Bändern ab dem 23-cm-Band möglich.
Eine Zusammenfassung der Novellierung stellt der DARC zur Verfügung:
Beachtenswert sind ferner die Verfügungen Nr. 58 und 61 der Bundesnetzagentur, erschienen im Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/start.html). Die novellierte AFuV wurde am 4. Juni im Bundesgesetzblatt (BGBL 2024 I Nr. 175) veröffentlicht www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/175/VO.html). Eine initiale Pressemitteilung aus dem Jahr 2023 des zuständigen Ministeriums findet sich unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/062-amateurfunk-einfacher.html.
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