Neue Informationen zu Amateurfunkprüfungen

Sonderprüfungen auf dem FUNK.TAG in Kassel

Wenige Monate vor Inkrafttreten einer neuen Prüfungsordnung für angehende Funkamateure verzeichnet die zuständige Bundesnetzagentur bereits mehr als 1000 Anmeldungen für die bis zum 30. April anstehenden Prüfungen. Diese erfreulich hohe Zahl ist einerseits auf das Bestreben vieler Teilnehmer zurückzuführen, ihre Prüfung noch nach der bisherigen Prüfungsordnung abzulegen. Andererseits ist sie das Ergebnis der Fülle neuer Onlinekurse auf treff.darc.de und der nach der Corona-Pandemie wieder zunehmenden Zahl von Präsenzkursen.

Die Behörde betont auf ihrer Internetseite, dass die Prüfungen nach dem alten System am 30. April 2024 abgeschlossen werden. Interessenten, die ihre Prüfung noch nach diesem System ablegen möchten, werden deshalb dringend gebeten, sich bei der BNetzA anzumelden. Eine Liste der Termine bietet folgender Link:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Pruefungstermine/Termine.pdf?__blob=publicationFile

Um zusätzliche Prüfungsmöglichkeiten zu schaffen, hat sich der DARC für eine Sonderprüfung eingesetzt. Daher wird es am FUNK.TAG am 27. April 2024 in Kassel zwei weitere Prüfungstermine geben, einer von 10:00 bis 12:30 Uhr und ein weiterer von 13 bis 15:30 Uhr. Die Anmeldung für diese und alle weiteren Prüfungstermin der Bundesnetzagentur ist über folgenden Link möglich:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AntraegeundFormulare/AntragZulassungAmateurfkPruefg130429.pdf?__blob=publicationFile

Über diese Termine hinaus kann die Bundesnetzagentur Prüfungstermine anbieten, falls die Nachfrage das Angebot übersteigt. Das DARC-Referat für Ausbildung empfiehlt daher dringend, sich anzumelden, damit der Bedarf angemessen kalkuliert werden kann.

Prüfungen mit dem neuen Fragenkatalog finden ab Ende Juni 2024 statt. In der Zwischenzeit werden aufgrund interner Systemumstellungen seitens der Behörde keine Prüfungen durchgeführt. Der Runde Tisch Amateurfunk hat in seiner Kommentierung der neuen Prüfungsordnung längere Übergangsfristen gefordert. Derzeit deutet jedoch alles darauf hin, dass dieser Forderung nicht entsprochen wird. Weiterhin teilt die Bundesnetzagentur mit, dass aufgrund der Vielzahl von Antragseingängen die Verschiebung eines einmal beantragten Prüfungstermins auf einen späteren Zeitpunkt nicht möglich ist. Zudem weist sie darauf hin, dass Prüfungstermine gemäß der alten Prüfungsordnung nur begrenzt verfügbar sind. Sollten Plätze frei werden, werden die Termine in der Terminliste entsprechend als verfügbar markiert.

Hinweise zu Prüfungsterminen nach der neuen Prüfungsordnung, insbesondere für die neue Klasse N, veröffentlicht die Bundesnetz-agentur in den kommenden Wochen auf ihrer Internetseite.

Quelle: DARC e.V.

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